Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Standard-Software

1 ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung aller gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der SemaForge AG (nachfolgend „SemaForge“) an Kunden von SemaForge, welche im Vertrag bzw. angenommenen Angebot von SemaForge (nachfolgend „Vertrag“) vereinbart wurden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SemaForge deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2 ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT
2.1 Die Angebote von SemaForge sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von SemaForge oder durch die Lieferung beim Kunden bzw. durch die Leistung von SemaForge zustande. Der Vertrag zwischen SemaForge und dem Kunden bestimmt den Vertragsbeginn.
2.2 Erklärungen von SemaForge wie Annahme oder verbindliche Bestellung bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine elektronische Übermittlung, insbesondere über Telefax oder E-Mail.
2.3 Für den Vertragsinhalt, insbesondere den Leistungsumfang, ist allein der schriftlich geschlossene Vertrag massgebend. Die Angestellten von SemaForge sind nicht ermächtigt, mündliche Nebenabrede abzuschliessen oder mündliche Zusicherungen zu geben, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrags, der AGB hinausgehen.
2.4 Bei Druck- oder Berechnungsfehlern sowie bei Irrtümern ist SemaForge berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht zugunsten von SemaForge besteht auch, wenn zwischen einem erfolgten Angebot von SemaForge, das Software eines Drittanbieters umfasst, und dem Zustandekommen des Vertrags mit dem Kunden der Drittanbieter seine Preise erhöht und der Kunde diese Preiserhöhung nicht übernimmt.


3 PREISE UND VERRECHNUNG
3.1 Massgebend sind die im Vertrag bzw. den bei Vertragsabschluss geltenden Preislisten von SemaForge aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, Nachbestellungen, Nachweisleistungen oder sonstige Mehrleistungen werden gesondert berechnet.
3.3 Verrechnungen des Kunden können nur erfolgen, wenn
i. dessen Gegenforderungen unbestritten sind,
ii. rechtskräftig festgestellt wurden oder
iii. SemaForge schriftlich zustimmt.


4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind Zahlungen ohne jeden Abzug bei Lieferung oder Leistung fällig. Ist kein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart, gerät der Kunde 30 (dreissig) Tage nach Lieferung oder Leistung und Rechnungseingang in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4.2 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart werden Dienstleistungen monatlich bzw. nach Abschluss der Leistungen in Rechnung gestellt.
4.3 SemaForge ist berechtigt, Zahlungen des Kunden auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, ist SemaForge berechtigt, eine Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SemaForge über den Betrag verfügen kann. Eine Zahlung durch Checks gilt erst dann als erfolgt, wenn der Check eingelöst und der Betrag SemaForge gutgeschrieben wurde.
4.5 SemaForge ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn SemaForge nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.


5 LIEFERUNG UND LEISTUNG
5.1 Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform.
5.2 Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche SemaForge die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder verunmöglichen (z.B. aufgrund des Ausfalls der EDV-Anlagen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer, Technologiewechsel bzw. technische Mängel bei Zulieferanten oder Diebstahl, usw.) und die SemaForge nicht zu vertreten hat, berechtigen SemaForge eine Lieferung oder Leistung um die Dauer Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
5.3 SemaForge wird den Kunden vom Eintritt solcher Ereignisse umgehend informieren. Dauern diese länger als einen Monat an, so sind sowohl SemaForge als auch der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten, der Kunde jedoch erst – ausser im Fall der Unmöglichkeit – nach Ablauf einer von ihm anzusetzenden angemessenen Nachfrist. In solch einem Fall stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu.
5.4 Erfüllungsort ist der Sitz des Kunden.
5.5 SemaForge ist berechtigt, zur Durchführung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Dritte beizuziehen. Auch ist SemaForge jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.6 Gerät SemaForge in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach dem Ansetzen einer angemessenen Nachfrist vom nicht erfüllten Teil oder – wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Kunden nachweislich ohne Interesse ist, insgesamt – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur nach Massgabe von Ziff. 7 dieser AGB zu.


6 GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Der Kunde hat die Mängelfreiheit von gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen zu prüfen.
6.2 Erkennbare Mängel hat der Kunde SemaForge unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der Waren und/oder Erbringung von Leistungen schriftlich mitzuteilen. Bei unterlassener Anzeige gelten die gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen als mängelfrei und genehmigt. Mängel, die bei dieser Untersuchung nicht erkennbar waren, sind ebenfalls innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach ihrem Auftauchen schriftlich mitzuteilen.
6.3 Bei berechtigten Beanstandungen an Waren und/oder Leistungen ist SemaForge nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten oder anstatt der Leistung Schadenersatz nach Massgabe von Ziff. 7 dieser AGB verlangen.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate und beginnt mit der erfolgten Lieferung der Ware bzw. mit der Abnahme, soweit eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist.


7 HAFTUNG
7.1 Soweit SemaForge weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten trifft, haftet SemaForge lediglich für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, wobei die Haftung begrenzt durch die Höhe der vereinbarten Vergütung für die Software und maximal auf CHF 100'000,00 (hunderttausend) beschränkt ist. Bei grob fahrlässigem oder absichtlich verursachtem Schaden haftet SemaForge unbeschränkt.
7.2 In allen übrigen Fällen haftet SemaForge, soweit ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung nach Massgabe des Produktehaftpflichtgesetzes bleibt unberührt. Ansonsten sind Schadenersatzansprüche gegen SemaForge wegen Pflichtverletzungen, für indirekte Schäden oder Folgeschäden, für entgangenem Gewinn, Einkommen, Datenverluste oder Datenmissbrauch in jedem Fall ausgeschlossen.
7.3 Eine Haftung durch SemaForge ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Semaforge aus Gründen die Semaforge nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten und sachgemässen Erfüllung von Leistungen gehindert wird oder wurde. Wurden verbindliche Liefertermine nach Ziff. 5.1 vereinbart, ist Ziff. 5.2 anwendbar.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen, insbesondere durch regelmässige Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten. Im Fall eines Datenverlustes ist die Haftung von SemaForge auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Diese Einschränkung gilt nicht bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von SemaForge.


8 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
8.1 Alle mit den Dienstleistungen, Ausarbeitungen, Dokumenten und der Software von SemaForge verbundenen Urheberrechte und sonstigen Immaterialgüterrechte verbleiben bei SemaForge.
8.2 SemaForge räumt den Kunden die nicht-ausschliessliche Befugnis ein, die von SemaForge zur Verfügung gestellten Leistungen in dem Umfang, wie dies für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und Ziele des Kunden erforderlich ist, zu nutzen. Dies gilt auch für Software-Komponenten, welche für den Kunden individuell erstellt oder angepasst werden (nachfolgend „Custom Code“). SemaForge ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Custom Code in seine Standart-Softwaremodule zu übernehmen.
8.3 Die von SemaForge erbrachten Leistungen können Open Source Software und/oder freie Software und/oder Software von Drittanbietern enthalten. Insoweit richten sich die Nutzungsrechte des Kunden nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
8.4 Die Übertragung, Unterlizenzierung oder sonstige Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SemaForge zulässig.
8.5 Auf Verlangen von SemaForge ist der Kunde verpflichtet, SemaForge wahrheitsgemäss über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
8.6 Im Fall der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Standardsoftware einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen. Über die Löschung ist eine schriftliche Erklärung abzugeben.


9 GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ
9.1 SemaForge und der Kunde verpflichten sich, sämtliche ihnen von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder weiterzugeben noch zu verwerten. SemaForge und der Kunde werden jeweils sämtliche für sie tätigen Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrags bzw. Erfüllung hinaus.
9.2 SemaForge stellt sicher, dass sämtliche für sie tätigen Mitarbeiter die Vertraulichkeit sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten.
9.3 SemaForge bearbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden nur nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes und – soweit anwendbar – der DSGVO.


10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Die Rechte und Pflichten von SemaForge aus den Vertragsverhältnissen mit dem Kunden können auf Dritte übertragen werden. In solch einem Fall gewährleistet SemaForge die ordnungsgemässe Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden. Soweit fremde Software vermittelt wurde, haftet SemaForge nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Nutzungsrechte nach Massgabe der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechtsinhabers. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus den Vertragsverhältnissen mit SemaForge bedarf der Zustimmung von SemaForge, wobei eine solche Zustimmung nicht grundlos verweigert werden darf.
10.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Regelungs-lücken.
10.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags inklusive allfälliger Anhänge bedürfen der Schriftform.
10.4 SemaForge ist berechtigt diese AGB zu ändern. Sind mit der Neufassung wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden verbunden, ist dieser berechtigt, den Änderungen innerhalb von 1 (einem) Monat nach deren Mitteilung zu widersprechen.
10.5 Das Verhältnis zwischen SemaForge und dem Kunden untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf sowie unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
10.6 Für die Beurteilung von Streitigkeiten, die zwischen SemaForge und dem Kunden entstehen, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Schaffhausen, Schweiz zuständig.

 

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SemaForge AG
Wiesholz 35
8262 Ramsen


Email:

Geschäftsführer:
Falk Välte-Müller, Terence Schröder
Verwaltungsrat: Guido J.J.M. Hardy


Handelsregister Schaffhausen
UID: CHE-309.574.941